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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens RD Rýmařov s. r. o.

ID 18953581, mit Sitz in 8. května 1191/45, 795 01 Rýmařov

1. Einleitende Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gemäß § 1751 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden das „Bürgerliche Gesetzbuch“) die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verhandlung und Erfüllung aller Verträge, die zwischen der Gesellschaft RD Rýmařov s.r.o., ID-Nummer 18953581, mit Sitz in 8.
května 1191/45, 795 01 Rýmařov (im Folgenden „RD Rýmařov s.r.o.“) und eine natürliche oder juristische Person in der Position des Käufers oder Auftraggebers (im Folgenden „Käufer“).

2. Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag mit RD Rýmařov s.r.o. abschließt. oder außerhalb seiner geschäftlichen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Berufsausübung mit ihm in sonstiger Weise zu tun hat.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung in einem Gewerbeschein oder in ähnlicher Weise selbstständig mit der Absicht ausübt, dies systematisch mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun. Jede Person, die Verträge im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit abschließt,
Herstellungs- oder ähnlichen Tätigkeiten oder in selbständiger Berufsausübung oder eine Person, die im Namen oder im Auftrag eines Unternehmers handelt.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil aller von RD Rýmařov s.r.o. abgeschlossenen Verträge, insbesondere Werkverträge, Kaufverträge und Verträge über die Lieferung von Waren.
Eine vertragliche Vereinbarung von Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien zu dieser Abweichung möglich. Abweichende Regelungen im Vertrag gehen diesen AGB vor,
wenn diese AGB nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses nicht in das Vertragsverhältnis aufgenommen worden sind - in diesem Fall gehen diese AGB vor.

5. RD Rýmařov s.r.o. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
Die Änderung berührt nicht die während der Geltungsdauer der bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der aktuelle Wortlaut der Geschäftsbedingungen ist auf der Website von RD Rýmařov s.r.o. veröffentlicht: www.rdrymarov.cz

6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in tschechischer Sprache abgefasst,
Englisch und Deutsch. Die tschechische Version des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat immer Vorrang.

2. Zahlungs- und Preisbedingungen

1. Preis- und Zahlungsbedingungen werden immer einzelvertraglich festgelegt. Wenn das Vertragsverhältnis durch einen Werkvertrag begründet wird, ist RD Rýmařov s.r.o. berechtigt, den Preis des Werks einseitig anzupassen, wenn:

a) zusätzlich vereinbarte Änderungen des Werkes;
b) von der Unterzeichnung des Werkvertrages bis zum Datum der Arbeiten die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften oder Auflagen der Baugenehmigung erlassen oder geändert werden, die die Ausführung der Arbeiten oder die Preisregelung beeinflussen, nach denen sich der Preis richtet die Arbeit ist bestimmt;

c) der Mehrwertsteuersatz ändert sich;

(d) nicht erfüllt
wenn der Vertragspartner durch eine der Verpflichtungen aus dem Werkvertrag, auch innerhalb der 15-Tagesfrist, die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zur Beseitigung des Hindernisses für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten;

(e) reicht nicht ein
wenn die andere Vertragspartei eine gültige Baugenehmigung oder Zustimmung zur Ausführung des angekündigten Baus erteilt hat, um das Werk innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist auszuführen und das Werk zu erstatten, in Höhe der Erhöhung des Preises der Kosten für die Ausführung der Arbeit;
f) aus Gründen seitens des Käufers mit der Ausführung der Arbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist begonnen wird und in der Zwischenzeit ab Abschluss des Werkvertrags bis zum tatsächlichen Beginn der Arbeiten die Preisliste von RD Rýmařov s.r.o. oder eine Erhöhung der Materialkosten für die Herstellung oder Lieferung des Werks um die Differenz zum Listenpreis des Werks oder eine Erhöhung der genannten Kosten;
g) ab dem Beginn der Festsetzung des Grundpreises des Listenpreises des Werkes bis zum Datum der Vorlage der endgültigen Baugenehmigung innerhalb der im Werkvertrag festgelegten Frist, die Rýmařov s.r.o. die Anschaffungspreise für Materialien zur Herstellung des Werkes um mehr als 5 % zu erhöhen, im gleichen Verhältnis wie die Anschaffungspreise dieser Materialien erhöht werden;
h) der Anstieg des durchschnittlichen jährlichen Verbraucherpreisindex (im Folgenden als „Inflationsrate“ bezeichnet), der vom tschechischen Statistikamt in den letzten 12 Monaten im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 12 Monate bekannt gegeben wurde, 5,5 % um den entsprechenden Prozentsatz übersteigt die Inflationsrate.

2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt,
der Preis des Leistungsgegenstandes ist bargeldlos auf das Bankkonto der RD Rýmařov s.r.o. zu zahlen, das im Kopf des Vertrages angegeben wird. Der Preis des Leistungsgegenstandes ist aufgrund der von RD Rýmařov s.r.o. ausgestellten Steuerbelege zu zahlen. Als Zahlungstag der Rechnung gilt der Tag der Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto der RD Rýmařov s.r.o.

3. Es wird nicht
Wenn die Rechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen enthält, insbesondere das Gesetz Nr. 234/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer, in der geltenden Fassung, oder wenn diese falsch angegeben sind, ist der Käufer berechtigt, die Rechnung innerhalb des Fälligkeitsdatums zurückzusenden Revision.

4.
Die Fälligkeit von Rechnungen beträgt 14 Tage ab Zustellung der Rechnung an die andere Partei an die in der Kopfzeile des Einzelvertrags angegebene E-Mail-Adresse.

5. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, versteht sich der Preis des Leistungsgegenstandes einschließlich Mehrwertsteuer, bzw. aller sonstigen Steuern und Abgaben, die mit der Lieferung des Leistungsgegenstandes verbunden sind.

6.
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen einseitig mit den Forderungen von RD Rýmařov s.r.o. aufzurechnen.

3. Lieferung des Leistungsgegenstandes

1. Der Ort der Lieferung bzw. Realisierung des Leistungsgegenstandes ist stets im Vertrag angegeben. Wird diese Vereinbarung nicht in den Vertrag aufgenommen, ist der Ort der Lieferung bzw. Leistungserbringung der Sitz der RD Rýmařov s.r.o. mit Sitz in 8. května 1191/45, 795 01 Rýmařov.

2. Der Leistungsgegenstand wird in einer einzigen Lieferung geliefert,
wenn die Parteien auf aufeinanderfolgende oder wiederholte Lieferungen. Vereinbaren die Vertragsparteien eine schrittweise Lieferung von Waren nach Teilbestellungen, so wird der Leistungsgegenstand aufgrund von Einzelbestellungen des Käufers in der diesen Bestellungen entsprechenden Spezifikation und Menge geliefert. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, trägt der Käufer die Transportkosten der Bestellung.

3. Der Käufer ist verpflichtet, den bestellten Leistungsgegenstand zu übernehmen und die Lieferung bei Annahme ordnungsgemäß zu untersuchen und zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand auch dann zu übernehmen, wenn er Mängel aufweist, die der bestimmungsgemäßen Verwendung des Leistungsgegenstandes nicht entgegenstehen, d.h.
wegen unwesentlicher Mängel ist der Käufer nicht berechtigt, die Leistung zu verweigern und den Leistungsgegenstand nicht abzunehmen.

4. Eigentumsvorbehalt

1. RD Rýmařov s.r.o. im Sinne der §§ 2132 ff. HGB des Bürgerlichen Gesetzbuches behält sich das Eigentumsrecht am Leistungsgegenstand bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises einschließlich aller damit verbundenen Kosten (MwSt., Transport, Verpackung usw.) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertragspartner verpflichtet, den Leistungsgegenstand vor Schäden zu bewahren. RD Rýmařov s.r.o.
ist berechtigt, den Leistungsgegenstand bei Zahlungsverzug jederzeit auf Kosten des Kunden abzubauen und zu entfernen.

5. Beschwerden

1. Für eventuelle Mängelrügen gilt die Reklamationsordnung von RD Rýmařov s.r.o. Der Leistungsgegenstand ist mangelhaft, wenn er nicht dem Vertrag entspricht. Für den Fall, dass der Leistungsgegenstand bei Übergang der Schadensgefahr einen Mangel aufweist, begründet dies die Rechte des Käufers aus der mangelhaften Leistung. Als Mangel gelten auch andere als die bestellten Mängel oder Leistungen in geringerer als der vereinbarten Menge.

2.
Der Käufer ist verpflichtet, eine Reklamationsmitteilung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels oder seines Teils an RD Rýmařov s.r.o. zur fachlichen Begutachtung per E-Mail an die in der Kopfzeile des jeweiligen Vertrages angegebene Adresse an die Adresse des Sitzes der RD Rýmařov s.r.o. Diese Verpflichtung wird auch dann erfüllt, wenn der Käufer eine solche Mitteilung mit einer Beschreibung des Mangels an die E-Mail-Adresse von RD Rýmařov s.r.o. sendet.
im Titel des jeweiligen Vertrages angegeben.

3. RD Rýmařov s.r.o. sendet dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Reklamation, eine Bestätigung der Reklamation an die im Kopf des jeweiligen Vertrages angegebene E-Mail-Adresse des Käufers oder an die von angegebene E-Mail-Adresse der Käufer bei einer Reklamation.

4. RD Rýmařov s.r.o.
er ist verpflichtet, über die Beschwerde unverzüglich nach Eingang zu entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die angemessene Zeit, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist. RD Rýmařov s.r.o. Erledigung der Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Anmeldung und Lieferung des reklamierten Leistungsgegenstands oder seines Teils.

5.
Die Reklamation gilt als erledigt, wenn RD Rýmařov s.r.o. informiert den Käufer über seine Abrechnung und wie es passiert ist. Informationen über die Erledigung der Reklamation werden von RD Rýmařov s.r.o. an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Käufers oder an die vom Käufer an RD Rýmařov s.r.o. bei einer Reklamation.
6. Die Gefahr der Beschädigung des Leistungsgegenstandes geht mit der Übergabe vom Betreiber des Kurier- oder Postdienstes auf den Käufer über. Für den Fall, dass der Käufer den Leistungsgegenstand bei seiner Lieferung nicht übernimmt, geht die Gefahr einer Beschädigung des Leistungsgegenstands in dem Moment auf ihn über, in dem er über den Leistungsgegenstand verfügen durfte.

7.
Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand baldmöglichst nach Gefahrübergang zu untersuchen und sich von Beschaffenheit und Menge zu überzeugen. RD Rýmařov s.r.o. haftet dem Käufer dafür, dass der Leistungsgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel aufweist, insbesondere dass:

a) die Sache die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften und mangels einer solchen Vereinbarung die Eigenschaften hat,
die aufgrund der Art der Arbeit zu erwarten sind;
b) der Leistungsgegenstand ist für den Zweck geeignet, für dessen Verwendung RD Rýmařov s.r.o. Staaten oder für die der Leistungsgegenstand dieser Art üblicherweise verwendet wird;
(c) der Liefergegenstand in der entsprechenden Menge geliefert wird;
d) der Leistungsgegenstand den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

8. Für den Fall, dass
dass die Art des Mangels des Leistungsgegenstands eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht:

a) den Mangel durch Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes oder seines mangelhaften Teils ohne Mangel oder durch Lieferung des fehlenden Teils zu beseitigen;
b) den Mangel durch Reparatur des Leistungsgegenstandes zu beseitigen;
c) zu einem angemessenen Preisnachlass; oder
d) vom Vertrag zurücktreten.

9. Für den Fall, dass
der Art des Mangels des Leistungsgegenstandes eine unerhebliche Vertragswidrigkeit darstellt, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder angemessene Minderung des Preises. Bis der Käufer das Recht auf Preisnachlass ausübt oder vom Vertrag zurücktritt, bleibt RD Rýmařov s.r.o. das Fehlende nachliefern oder einen Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann RD Rýmařov s.r.o.
nach seiner Wahl durch Instandsetzung des Leistungsgegenstandes oder durch Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes oder seines Teils beseitigen. Wenn RD Rýmařov s.r.o. Der Käufer kann einen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann ohne Zustimmung von RD Rýmařov s.r.o. keine Wahl treffen. ändern.

10.
Ist nur der von den anderen Teilen abtrennbare Teil des Leistungsgegenstandes mangelhaft, stehen dem Käufer die Rechte aus der mangelhaften Leistung nur in Bezug auf diesen mangelhaften Teil des Leistungsgegenstandes zu.

6. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien über seinen Inhalt geeinigt und sich auf diesen Inhalt geeinigt haben. Bei Verhandlungen über einen Vertragsschluss werden sich die Parteien über alle ihnen bekannten oder bekannt werdenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände informieren, damit jede der Parteien von der Möglichkeit des Abschlusses eines wirksamen Vertrages überzeugt werden kann und jede Partei ihr Interesse am Abschluss des Vertrages klar erkennen kann. Der Vertrag kommt auch erst durch Annahme des Angebots zustande.

2. Erlangt eine Partei bei Vertragsverhandlungen mit der anderen Partei vertrauliche Informationen oder Mitteilungen, ist sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden, oder ihre Offenlegung ohne berechtigten Grund zu verhindern. Wenn sie diese Pflicht verletzt und sich bereichert, wird sie der anderen Partei geben, was sie bereichert hat.

3. Eine Absichtserklärung, die Ergänzungen, Vorbehalte, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, ist eine Ablehnung eines Angebots und gilt als neues Angebot. Antwort mit Ergänzung oder Abweichung, die die Angebotsbedingungen nicht wesentlich ändern, ist die Annahme des Angebots, es sei denn, der Bieter lehnt die Annahme unverzüglich ab.

7. Smluvní pokuty

1. Bei Zahlungsverzug einer Geldschuld aus dem Vertrag ist der Käufer verpflichtet, RD Rýmařov s.r.o. zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des fälligen Betrages für jeden Verzugstag.

2. Im Falle des Verzugs des Vertragspartners mit der Warenlieferung ist RD Rýmařov s.r.o. das Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 0, 05 % des Preises der bestellten Ware für jeden Verzugstag.

3. Bei Verzögerung der Übernahme des Leistungsgegenstandes ist RD Rýmařov s r.o. berechtigt, den Leistungsgegenstand auf Kosten des Käufers zu lagern und dem Käufer eine Lagergebühr von 1.000 CZK pro Tag und 1 m2 genutzter Lagerfläche in Rechnung zu stellen. RD Rýmařov s.r.o. nachträglich nicht verpflichtet ist, den Leistungsgegenstand früher an den Käufer zu übergeben, bevor der Käufer alle Strafen und Kosten bezahlt, die durch die verspätete Übernahme des Leistungsgegenstandes entstehen.

4. Für die Dauer des Verzugs des Käufers mit der Erfüllung seiner Verpflichtung oder seines Teils, RD Rýmařov s.r.o. ist berechtigt, alle Tätigkeiten im Rahmen des Vertrages einzustellen und ist gleichzeitig von der Verpflichtung befreit, dem Käufer alle Unterlagen zum Leistungsgegenstand auszuhändigen, und haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aus diesen Gründen entstehen.

5. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der Käufer verpflichtet, die Vertragsstrafe unverzüglich nach Zustellung der Einladung RD Rýmařov s.r.o. um es zu bezahlen.

6. Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht das Recht der RD Rýmařov s.r.o. für Schäden.

8. Vyšší moc

1. Die Vertragsparteien sind von der Haftung wegen teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit. Umstände höherer Gewalt sind solche, die keine der Parteien beeinflussen kann, wie z. B. Kriege; Naturkatastrophen; Entscheidungen oder Maßnahmen staatlicher Behörden; streikbedingte Produktionsminderung, Unterbrechung der Rohstoffversorgung, Unterbrechungen der Energieversorgung; erschwerte klimatische Bedingungen usw. Diese Umstände müssen die Leistung einer der Vertragsparteien unmittelbar verhindern.

2. Eine Vertragspartei, die ihre Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen konnte, hat die andere Vertragspartei unverzüglich per E-Mail davon in Kenntnis zu setzen.
die im Titel des jeweiligen Vertrages angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln und die angemessenerweise erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der Folgen höherer Gewalt zu ergreifen.

3. Dauert dieser Umstand länger als drei Monate an, so werden sich die Parteien innerhalb eines weiteren Monats auf ein Verfahren einigen. Wenn dieser Monat vergeht, ohne dass eine Einigung erzielt wird,
dann kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.

9. Sonstige Vereinbarungen

1. Wenn sich bei der Vertragsdurchführung herausstellt, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise erwarten konnten, dass Arbeiten oder Lieferungen über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ausgeführt werden müssen mangelfreier Leistung erfolgen solche Mehrarbeiten oder Lieferungen nur nach vorheriger Zustimmung der Vertragsparteien in Form eines Nachtrags zum Vertrag,
die eine Preisvereinbarung beinhalten. Diese Vereinbarung wird schriftlich geschlossen. In anderer Form getroffene Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt. Wird die betreffende Vertragsänderung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Notwendigkeit der Durchführung von Arbeiten oder Warenlieferungen über den angegebenen Umfang hinaus abgeschlossen, ist RD Rýmařov s.r.o. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Schlussbestimmungen

1. Die vertraglichen Beziehungen, die sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen dem tschechischen Recht.

2. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden von dem für den Sitz der RD Rýmařov s.r.o. örtlich zuständigen Gericht entschieden.

3.
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder Auftrag gehen auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RD Rýmařov s.r.o. möglich.

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