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Geschäftsbedingungen der Gesellschaft RD Rýmařov s. r. o.

ID 18953581, mit Sitz in 8. května 1191/45, 795 01 Rýmařov

1. Grundlegende Bestimmungen und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Parteien des Werkvertrags (im Folgenden „SOD“), der zwischen der Gesellschaft RD Rýmařov s.r.o., ID-Nummer 18953581, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer CZ18953581, mit Sitz am 8 , 795 01 Rýmařov, eingetragen im Register beim Bezirksgericht in Ostrava, Abteilung C, insert 1783 (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und einem Dritten (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) auf der Grundlage einer Bestellung des Kunden über den Konfigurator auf der vom Auftragnehmer betriebenen Website unter www. rdrymarov.cz (im Folgenden als „Website“ bezeichnet).

Weitere Informationen über den Auftragnehmer finden Sie auf der Website im Abschnitt „Über uns“.

1.2.
Der Kunde bezeichnet den Verbraucher oder Unternehmer, der über den auf der oben genannten Website befindlichen Konfigurator einen Auftrag zur Ausführung der unten angegebenen Arbeiten erteilt.

1.3. Verbraucher ist eine natürliche Person
die mit dem Auftragnehmer eine SOD abschließt oder sich sonst außerhalb ihrer geschäftlichen Tätigkeit oder ihrer selbstständigen Berufsausübung damit befasst.

1.4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person
die selbstständig auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit in einem Gewerbeschein oder in ähnlicher Weise mit der Absicht ausübt, dies systematisch zu erwirtschaften. Als Unternehmer gilt auch, wer Verträge im Zusammenhang mit seiner eigenen gewerblichen, produzierenden oder ähnlichen Tätigkeit oder in seiner selbständigen Berufsausübung abschließt,
oder eine Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt.

1.5. Konfigurator bezeichnet das auf der Website befindliche Programm des Auftragnehmers, in dem der Auftraggeber eines der Häuser des Typs Produktion ausgewählter EASY-Projekte auswählt und es gemäß den in diesem Programm verfügbaren Optionen gemäß seinen eigenen erforderlichen Spezifikationen konfiguriert.

1.6.
Die Arbeiten sind eine genehmigte Projektdokumentation eines Teils des Oberbaus im Rahmen des Bauabschnitts und Projekte der internen Verteilung von Ingenieurnetzen, die gemäß dem Dekret Nr. 499/2009 Slg. Über die Baudokumentation in der geänderten Fassung erstellt wurden.
Diese Dokumentation enthält auch Projektunterlagen in Form einer Grundplatte im Rahmen des Grundrisses der Lagerplatte inkl. empfohlener Details.

1.7. Mit dem Absenden der Bestellung über den Konfigurator bestätigt der Kunde, dass er den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen hat und ihren Inhalt für klar und verständlich hält.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil der SOD.

1.8. Die vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer gemäß den Regeln weiterverarbeitet, die in einem separaten Dokument zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt sind, das zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung verfügbar ist

2. Kommunikation vor Abschluss des SOD

2.1. Der Auftragnehmer informiert hiermit den Auftraggeber, dass:

a) die Kosten für Fernkommunikationsmittel nicht vom Basistarif abweichen (bei Internet- und Telefonanschluss nach den Bedingungen des Betreibers des Auftraggebers), der Auftragnehmer erhebt keine zusätzlichen Gebühren;

b) die vollständige Zahlung des Preises vor Beginn der Ausführung der Arbeiten verlangt,
da die Arbeit gemäß den spezifischen Anforderungen des Kunden ausgeführt wird, die vor dem Absenden der Bestellung in den Konfigurator eingegeben wurden;

c) keine SOD abschließt, deren Gegenstand die wiederholte Darbietung ist;

d) der Preis des Werks ist grundsätzlich einschließlich Mehrwertsteuer angegeben (falls er ohne Mehrwertsteuer angegeben ist, wird diese Tatsache immer ausdrücklich im Preis angegeben),
alle gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und die Kosten für die Erstlieferung des Werks an den Kunden innerhalb der Tschechischen Republik; andere Kosten für die Lieferung des Werks werden dem Kunden gesondert über den Preis des Werks gemäß dem Preis des Kurier- oder Postdienstleisters in Rechnung gestellt;

e) das Absenden der Bestellung über den Konfigurator gilt als Vorschlag zum Abschluss des SOD,
wobei der eigentliche Abschluss des SOD zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Preises der Arbeit gemäß der Vorausrechnung erfolgt, die dem Kunden anschließend an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird;

f) durch Zahlung des Preises der Arbeit gemäß der Anzahlungsrechnung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer unverzüglich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Ausführung der Arbeit beginnt;
g) Da Gegenstand des SOD die Lieferung des gemäß den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers modifizierten Werks ist und der Beginn der Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers unmittelbar nach Abschluss des SOD erfolgt, hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht von der SOD, auch für den Verbraucher; etwaige Rechte des Auftraggebers aus mangelhafter Leistung bleiben unberührt,
h) SOD-Daten, die der Kunde beim Absenden der Bestellung angegeben hat, inkl. die von ihm vorgegebenen Hausspezifikationen stehen dem Auftraggeber auf Anfrage nach Absendung der Bestellung zur Verfügung.

3. SOD-Abschlussverfahren

3.1. Durch die Auswahl eines Hauses und dessen Konfiguration über den Konfigurator legt der Auftraggeber seine Anforderungen für die Ausführung der Arbeiten fest.
Nach Abschluss des Konfigurationsprozesses wird dem Kunden eine Zusammenfassung seiner Auswahl und Spezifikationen des gewünschten Hauses angezeigt und er kann über das Feld "Bestellung" fortfahren, seine Daten einzugeben, um einen ungefähren Termin für die Hausmontage zu reservieren und die Bestellung abzusenden - Vorschlag, die SOD zu schließen.

3.2.
Vor dem Absenden der Bestellung müssen die Daten des Auftraggebers eingegeben werden, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, nämlich:

a) Name und Nachname;
b) E-Mail-Adresse;
c) Telefonnummer;
d) Adresse;
e) Baustelle.

3.3. Es ist nicht möglich, die Bestellung zu versenden, ohne alle oben genannten Informationen anzugeben. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der korrekten,
vollständige und wahre Informationen, die erforderlich sind. Informationen zur Verarbeitung der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten werden in einem gesonderten Dokument bereitgestellt, das zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung erhältlich ist.

3.4.
Mit dem Absenden der Bestellung über den Konfigurator unterbreitet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des SOD. Nach Erhalt dieses Angebots sendet der Auftragnehmer eine Bestätigung an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
dass er einen Vorschlag für den Abschluss des SOD erhalten hat und diesem eine Anzahlungsrechnung für die Zahlung des Werkpreises zusammen mit einer Kopie dieser Geschäftsbedingungen und Informationen zum Schutz personenbezogener Daten beifügen wird.

3.5. Der SOD wird abgeschlossen, indem der Preis der Arbeit gemäß der Vorausrechnung vollständig bezahlt wird, wonach der Auftragnehmer mit der Ausführung der Arbeit beginnt.

4. Fertigstellung und Lieferung der Arbeit

4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten spätestens drei (3) Wochen nach Abschluss des SOD abzuschließen und in drei (3) Exemplaren zusammen mit einem ordnungsgemäßen Steuerdokument (Rechnung) über den Kurier- oder Postdienst an das zu senden In der Bestellung angegebene Adresse des Kunden. Durch die Zusendung der Arbeit an die Adresse des Kunden wird die Arbeit ausgeführt.

4.2. Die Kosten für den Erstversand des Werks an den Kunden innerhalb der Tschechischen Republik sind im Preis des Werks enthalten. Alle anderen (auch wiederholten) Kosten für den Versand des Werks werden dem Kunden zusätzlich zum Preis des Werks gemäß dem Preis des Kurier- oder Postdienstleisters gesondert in Rechnung gestellt; der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten vor Absendung der Sendung geltend zu machen.

5. Gefahrübergang und Rechte aus mangelhafter Leistung

5.1. Die Gefahr der Beschädigung des Werks geht mit der Übernahme des Werks vom Betreiber des Kurier- oder Postdienstes auf den Auftraggeber über. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Werk bei seiner Lieferung nicht übernimmt, geht das Risiko einer Beschädigung des Werks in dem Moment auf ihn über, in dem ihm gestattet wurde, das Werk zu veräußern.

5.2. Das Werk ist mangelhaft, wenn es nicht der SOD entspricht. Wann,
dass das Werk beim Übergang der Schadensgefahr mangelhaft ist, begründet es die Rechte des Auftraggebers aus der mangelhaften Leistung. Als Mangel gelten auch andere als die bestellten Mängel oder Leistungen in geringerer als der vereinbarten Menge.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk schnellstmöglich nach Gefahrübergang zu besichtigen und sich von dessen Beschaffenheit und Menge zu überzeugen.
Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Werk während des Transports nicht beschädigt werden kann, insbesondere dass:

a) Das Werk hat die von den Parteien vereinbarten Merkmale und, falls eine solche Vereinbarung fehlt, die Merkmale, die aufgrund der Art des Werks erwartet werden können;
b) die Arbeit für den Zweck geeignet ist,
die der Auftragnehmer für seine Verwendung angibt oder für die das Werk dieser Art normalerweise verwendet wird;
c) das Werk in ausreichender Menge vorhanden ist; und
d) Das Werk entspricht den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften.

5.4. Für den Fall, dass die Art des Mangels der Arbeit eine wesentliche Verletzung von SOD darstellt, hat der Kunde das Recht:
a) den Mangel durch Lieferung eines neuen Werks oder seines mangelhaften Teils ohne Mängel oder durch Lieferung des fehlenden Teils des Werks zu beseitigen;
b) den Mangel durch Reparatur des Werks zu beseitigen;
c) mit einem angemessenen Rabatt vom Preis der Arbeit; oder
d) von der SOD zurücktreten.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, welches Recht er gewählt hat,
bei Meldung eines Mangels des Werks oder unverzüglich nach einer solchen Meldung. Der Auftraggeber kann die getroffene Wahl ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist. Beseitigt der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb angemessener Frist oder teilt er dem Auftraggeber mit, dass er die Mängel nicht beseitigen wird,
der Auftraggeber kann anstelle der Mangelbeseitigung einen angemessenen Nachlass auf den Werkpreis verlangen oder von der SOD zurücktreten. Wählt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig aus, stehen ihm die Rechte wie bei einer geringfügigen Verletzung der SOD zu, siehe unten.

5.6. Für den Fall, dass die Art des Mangels des Werks eine geringfügige Verletzung von SOD darstellt, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel zu beseitigen,
oder für einen angemessenen Rabatt auf den Preis der Arbeit. Bis der Käufer von seinem Recht auf Minderung des Kaufpreises Gebrauch macht oder von der SOD zurücktritt, kann der Auftragnehmer das Fehlende nachliefern oder den Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Reparatur des Werks oder durch Lieferung eines neuen Werks oder eines Teils davon beseitigen. Entfernt nicht
wenn der Auftragnehmer sich weigert, den Mangel des Werks rechtzeitig zu beseitigen, oder sich weigert, den Mangel des Werks zu beseitigen, kann der Käufer einen Nachlass auf den Preis des Werks verlangen oder von der SOD zurücktreten. Der Auftraggeber darf die Wahl nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers ändern.

5.7. Für den Fall, dass nur ein Teil des Werks, der von anderen Teilen des Werks trennbar ist, mangelhaft ist (z. B. ein Teil der Projektdokumentation),
Der Auftraggeber hat das Recht aus der mangelhaften Leistung nur in Bezug auf diesen mangelhaften Teil des Werks.

6. Beschwerden

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Reklamationsanzeige zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und des reklamierten Werks oder seiner Teile an den Auftragnehmer zur fachlichen Begutachtung an die in Ziffer 1.1 genannte Anschrift des Sitzes des Auftragnehmers zu senden. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Verpflichtung ist auch dann erfüllt, wenn die wenn der Auftraggeber eine solche Mitteilung mit einer Beschreibung des Mangels und einem leserlich gescannten Teil oder seinem reklamierten Teil an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers hat: konfigurator@rdrymarov.cz; die Wirkungen der Zustellung einer solchen Mitteilung treten jedoch erst ein, wenn der Auftragnehmer deren Erhalt bestätigt.

6.2. Wann,
dass das Werk dem Kunden in geringerer als der vereinbarten Menge geliefert wird oder ein Teil davon fehlt, ist der Kunde verpflichtet, spätestens 7 Tage nach Erhalt des Werks oder ab dem Zeitpunkt, an dem er es war, eine Reklamation einzureichen berechtigt, über das Werk zu verfügen; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6.3.
Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber eine Bestätigung der Reklamation des Werks oder seines Teils unverzüglich nach Eingang der Reklamation an die bei der Auftragserteilung angegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers oder an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse an den Auftragnehmer.

6.4.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich nach Eingang zu entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die angemessene Zeit, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Auftragnehmer erledigt die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Anmeldung und Lieferung des reklamierten Werks oder seines Teils.

6.5.
Die Reklamation gilt in dem Moment als erledigt, in dem der Auftragnehmer den Auftraggeber über ihre Erledigung und deren Ablauf informiert. Der Auftragnehmer sendet Informationen über die Erledigung der Reklamation an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers, die bei der Bestellung angegeben wurde, oder an die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei der Reklamation mitteilt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Der geschlossene SOD wird durch diese Geschäftsbedingungen, die vom Kunden bereitgestellten Daten und die vom Kunden im Konfigurator eingegebene Spezifikation des Werks definiert.

7.2. Der Auftragnehmer erklärt, dass er gegenüber dem Auftraggeber an keine Verhaltenskodizes im Sinne der Bestimmungen des § 1826 Abs. e) Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch,
wie geändert.

7.3. SOD wird in tschechischer Sprache abgeschlossen. Diese SODs und Geschäftsbedingungen unterliegen dem tschechischen Recht.

7.4. Im Falle von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der SOD entstehen oder entstehen, einschließlich außervertraglicher Haftung, gilt tschechisches Recht und das tschechische Gericht ist für deren Lösung zuständig.

7.5.
Die tschechische Handelsinspektion, Zentralinspektion – ADR-Abteilung, mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, ist für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus der SOD zuständig. adr@coi.cz, Internet: adr.coi.cz. Anforderungen an das Angebot,
Eine Beschreibung des Verfahrensablaufs und weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung findet der Verbraucher auf der Website www.coi.cz. Die außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten innerhalb der EU kann durch Einreichung auf der EU-Online-Plattform beigelegt werden. Die Aufsicht über den Schutz personenbezogener Daten übernimmt das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (http://www.uoou.cz).

7.6.
Die Vertragsparteien der SOD nehmen gefährliche Veränderungen der Umstände auf sich. Die Bestimmungen von § 1765 Abs. 1 und § 1766 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung finden keine Anwendung.

7.7. Der Auftraggeber erklärt, dass er den tatsächlichen Wert der erbrachten Leistung kennt und mit dem Preis der Arbeit vorbehaltlos einverstanden ist.

7.8.
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle nach obigem Verfahren abgeschlossenen SODs bindend. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern, indem durch die Annahme der Änderungen der Geschäftsbedingungen ihre bestehenden Bestimmungen, die von der Änderung betroffen sind, aufgehoben und durch die Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung ersetzt werden.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Februar in Kraft 2021.

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